Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12237
FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18 (https://dejure.org/2020,12237)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.05.2020 - 2 K 1851/18 (https://dejure.org/2020,12237)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 2 K 1851/18 (https://dejure.org/2020,12237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2017, EStG VZ 2018, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Zeitlicher Prüfungsumfang in Kindergeldsachen - Kindergeld für ein erwachsenes, seelisch behindertes Kind - Erwerbsfähigkeit des Kindes - Beweiswürdigung bei sich widersprechenden Parteigutachten

  • IWW

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Wer beurteilt die Erwerbs(un)fähigkeit eines behinderten Kindes?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung und der Unmöglichkeit zur Erwerbstätigkeit - klagegegenständlicher Zeitraum

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Gemäß der Rechtsprechung des BFH, z.B. in den Urteilen vom 9. Februar 2012 (III R 5/08, Bundessteuerblatt II 2012, 891) und vom 28. Mai 2013 (XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409) ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch -SGB IX-).

    Der Nachweis der Behinderung kann dabei nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 SGB IX sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form wie beispielsweise durch Vorlage einer Bescheinigung bzw. eines Zeugnisses des behandelnden Arztes oder auch eines ärztlichen Gutachtens erbracht werden (BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 47/08, BFH/NV 2012, 939, vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409).

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 62/99

    Kindergeld: Suchtkrankheit als Behinderung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Die Ursächlichkeit der Behinderung kann grundsätzlich angenommen werden, wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteile vom 16. April 2002 VIII R 62/99, Bundessteuerblatt II 2002, 738, vom 19. November 2008 III R 105/07, Bundessteuerblatt II 2010, 1057).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 5/08

    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Gemäß der Rechtsprechung des BFH, z.B. in den Urteilen vom 9. Februar 2012 (III R 5/08, Bundessteuerblatt II 2012, 891) und vom 28. Mai 2013 (XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409) ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch -SGB IX-).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 70/11

    Berücksichtigung eines Zivildienstleistenden als Ausbildungsplatz suchendes Kind

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Es entspricht daher (regelmäßig) dem rechtverstandenen Interesse eines Klägers, dass er -sofern er im finanzgerichtlichen Verfahren nicht ausdrücklich etwas Abweichendes beantragt- eine Kindergeldregelung für den Zeitraum ab Aufhebung bzw. Ablehnung der Kindergeldfestsetzung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung begehrt (BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 70/11, Bundessteuerblatt II 2013, 544).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Dabei umfasst ein mit einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angegriffener Aufhebungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid eine Regelung des Kindergeldanspruchs ab dem Monat der Aufhebung bzw. Ablehnung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, Bundessteuerblatt II 2012, 681; vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953; vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 29/09

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, Bundessteuerblatt II 2012, 892).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 47/08

    Kindergeld: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines studierenden Kindes, Nachweis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Der Nachweis der Behinderung kann dabei nicht nur durch Vorlage eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises oder Feststellungsbescheids gemäß § 69 SGB IX sowie eines Rentenbescheids erfolgen, sondern auch in anderer Form wie beispielsweise durch Vorlage einer Bescheinigung bzw. eines Zeugnisses des behandelnden Arztes oder auch eines ärztlichen Gutachtens erbracht werden (BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 47/08, BFH/NV 2012, 939, vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409).
  • BFH, 05.07.2012 - V R 58/10

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Dabei umfasst ein mit einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angegriffener Aufhebungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid eine Regelung des Kindergeldanspruchs ab dem Monat der Aufhebung bzw. Ablehnung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, Bundessteuerblatt II 2012, 681; vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953; vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920).
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind hat der BFH entschieden, dass die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; die erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung ist insoweit ausreichend (BFH-Urteil vom 21. Oktober 2015 XI R 17/14, juris).
  • BFH, 24.07.2013 - XI R 24/12

    Zeitlicher Prüfungsumfang in Kindergeldsachen - Unzulässigkeit der Klage gegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18
    Dabei umfasst ein mit einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angegriffener Aufhebungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid eine Regelung des Kindergeldanspruchs ab dem Monat der Aufhebung bzw. Ablehnung bis längstens zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, Bundessteuerblatt II 2012, 681; vgl. auch BFH-Urteile vom 5. Juli 2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953; vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920).
  • BFH, 30.11.2005 - III B 117/05

    Kindergeld; suchtkrankes Kind

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht